Leben retten – Rettungsgasse bilden!
Wer kennt das nicht: Man ist mit dem Auto auf der Autobahn unterwegs und dann leuchten vor einem die Bremslichter der vorausfahrenden Autos auf, der Verkehr wird langsamer und irgendwann geht nichts mehr: STAU! Ärgerlich für den Einen, lebensgefährlich für den Anderen!
„Bitte bilden Sie eine Rettungsgasse“ – so kann man es im Verkehrsfunk immer häufiger hören.
Feuerwehren, Rettungskräfte, die Polizei und andere Hilfsorganisationen beklagen oftmals, dass sie im Einsatz auf der Autobahn stark behindert werden. Bei der Durchfahrt von Feuerwehr und Rettungskräften zählt jede Minute. Drei bis vier Minuten können bei der Durchfahrt einer bereits gebildeten Rettungsgasse gespart werden. Zeit, die über Leben und Tod entscheiden kann!
Zum richtigen Verhalten bei beginnender Staubildung und stockendem Verkehr besteht auf Seiten der Autofahrer Nachholbedarf. Das Bilden der Rettungsgasse ist in Paragraph 11 der Straßenverkehrsordnung geregelt.
In Hessen gibt es jährlich rund 140.000 Verkehrsunfälle. Beimehr als 20.000 davon werden Menschen verletzt. Nicht selten hängen das Leben und die Gesundheit der Unfallopfer davon ab, wie schnell sie Hilfe erhalten. Oft zählt jede Minute. Wertvolle Zeit, die über Leben und Tod entscheiden kann. Damit die Rettungskräfte den Unfallopfern helfen können, müssen sie möglichst ungehindert zum Unfallort kommen. Um dies sicherstellen zu können, gibt es die Regelungen zur Bildung einer Rettungsgasse. Sie sind leicht zu merken.
Wie verhalten Sie sich richtig?
– Die Rettungsgasse ist auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen bei beginnender Staubildung, Schrittgeschwindigkeit und stillstehendem Verkehr zu bilden.
– Die Rettungsgasse muss immer gebildet werden! Nicht nur bei einem Unfall.
– Die Rettungsgasse ist immer zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung zu bilden.
– Der Seitenstreifen darf für die Bildung einer ausreichend großen Rettungsgasse mit benutzt werden.
– halten Sie eine Fahrzeuglänge Abstand zum Vordermann, um noch rangieren zu können.
– Schalten Sie den Verkehrsfunk etc. ein und beachten Sie die Durchsagen und Hinweise!
– Die Rettungsgasse muss, bis sich der Stau aufgelöst hat, frei bleiben, da nicht alle Hilfsfahrzeuge gleichzeitig durchfahren.
– Die Durchfahrt in der Rettungsgasse durch „Anhängen an ein Fahrzeug mit Sonderrechten“ ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet.
innerorts und an Ampelanlagen:
bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen oder Straßen mit einer Fahrbahn je Richtung:
auf mehrspurigen Straßen und Autobahnen:
Welche gestzliche Grundlage gilt?
§11 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)vom 14. Dezember 2016:„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außer-ortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eineRichtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sichdie Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen dieseFahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfs-fahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem un-mittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen füreine Richtung eine freie Gasse bilden.“
Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift oder die missbräuchliche Benutzung der Rettungsgasse sind ord-nungswidrig und bußgeldbewehrt.
Wer darf die Rettungsgasse befahren?
Die Rettungsgasse ist für die Benutzung von Polizei-und Hilfsfahrzeugen vorgesehen. Dies sind unter anderem: Feuerwehr, Polizei, Rettungs- und Notarztdienste, Technisches Hilfswerk, Abschlepp- und Bergungsfahrzeuge sowie Fahrzeuge der Autobahn- und Straßenmeistereien.
Was ist bei Blaulicht und Martinhorn zu beachten?
Wenn Sie ein Fahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn hören oder sehen, ist sofort freie Bahn zu schaffen:
– Geschwindigkeit reduzieren.
– Feststellen, aus welcher Richtung das Einsatzfahrzeug kommt.
– Durch Blinken dem Einsatzfahrzeug und anderenVerkehrsteilnehmerinnen sowie Verkehrsteilnehmern signalisieren, in welche Richtung Sie ausweichen möchten.
– Beim Anhalten das Fahrzeug parallel zur Fahrt-richtung stellen. Dadurch braucht es am wenig-sten Platz.
– Wenn möglich, zum Rangieren eine Fahrzeuglänge Platz zum vorderen Fahrzeug lassen.
– Vor der Weiterfahrt auf eventuell noch folgende Einsatzfahrzeuge achten.